Fahrt- u. Wander-Anmeldung

...entweder - online - hier:

Ich überweise die Fahrt-/Wander-Gebühr auf die Vereins-IBAN-Nr.:

DE80 5105 0015 0242 0646 57
BIC NASSDE55XXX
(Bank: Nassauische Sparkasse).

Bitte Fahrt-/Wander-Nr., -name und Jahr angeben (z. B. D11, Kurs 1, 2022).
Ich überweise so rechtzeitig, dass die Fahrt-/Wander-Gebühr auf dem o. a. Konto eine Woche vor dem Beginn eingeht. Den Versicherungshinweis (hier) habe ich gelesen und akzeptiere ihn mit dieser online-
Anmeldung, denn nur bei einer Kursteilnahme bin ich als Mitglied im Kneipp-Verein beim LSB H
versichert.


Angaben zur Anmeldung:


Persönliche Angaben:
Zusicherung:

Versicherungshinweis

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Kursteilnahme für den/die Teilnehmer/in auf eigene Verant­wortung erfolgt bzw. – falls erforderlich – Ihrerseits in Absprache mit dem behandelnden Arzt. Bei Kursen sind alle unsere Mitglieder durch den Landessportbund versichert - nicht jedoch bei Wanderungen und Fahrten. Für diesen Fall empfehlen wir, Ihren privaten Versicherungsstatus zu prüfen zw. eine entspr. Zusatzversicherung abzuschließen.


oder Fahrt-, Wander-Anmeldung - schriftlich - hier:

schriftlich: Beschreibung der Vorgehensweise im Programmheft auf S. 43 unten
  > mit Blatt "Anmeldung zu Kurs, Wanderung oder Fahrt"
    im Programmheft auf S. 45 / 47 oder
  > mit u. a. Formular zum Ausdrucken
   (Anmeldung Wanderung 2015.pdf)
telefonisch: bitte nur in Ausnahmefällen  bei
Wolf-R. Nitz - 06172 74181

 
Formular zum Ausdrucken:
 
Klicken Sie dazu bittte das nachfolgende Dokument (Anmeldung Wanderung....pdf) an,
drucken es aus, tragen Ihre Daten ein und senden die Kursanmeldung an die
angegebene Adresse.
Anmeldung Wanderung 2020.pdf

Kursbestätigung:

Sie erhalten nach dem Eingang dieser Anmeldung eine automatisch erzeugte
Mail-Anmelde-Bestätigung. Findet der Kurs statt, sendet Ihnen die Kursleitung
eine Mail-Anmelde-Bestätigung oder ruft Sie an.


Fahrt- u. Wander-Anmeldung entweder ...

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Formular zum Ausdrucken:
 
Klicken Sie dazu bittte das nachfolgende Dokument (Anmeldung Wanderung....pdf) an,
drucken es aus, tragen Ihre Daten ein und senden die Kursanmeldung an die
angegebene Adresse.
Anmeldung Wanderung 2020.pdf

Kursbestätigung:

Sie erhalten nach dem Eingang dieser Anmeldung eine automatisch erzeugte
Mail-Anmelde-Bestätigung. Findet der Kurs statt, sendet Ihnen die Kursleitung
eine Mail-Anmelde-Bestätigung oder ruft Sie an.


Fahrten-, Wanderbedingungen

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Fahrten, Wander-Bedingungen

Abbildung BUS

Diese Fahrtenbedingungen sind Bestandteil des zwischen den Fahrtenteilnehmern und dem Kneipp-Verein Bad Homburg e.V. (KnV-HG) zustande kommenden Vertrages.
 
1. Anmeldung
Mit der schriftlichen Anmeldung auf dem Anmeldeformular bieten Fahrtenteilnehmer dem KnV-HG den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage des entsprechenden Busreise-Unternehmens an. Die Anmelder haben auch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen einzustehen.
 
2. Vertrags-Bestätigung / -Abschluss
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den KnVB zustande. Sofern eine Annahme nicht möglich ist, werden die Teilnehmer darüber informiert.
 
3. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss (Zusendung der Bestätigung) ist – je nach Teilnehmerstatus (Nicht- / Mitglied im Verein) eine Anzahlung von 25, 30, 90 oder 120 Euro auf das Konto des KnVB zu entrichten. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis vier Wochen vor Fahrtbeginn fällig, sofern keine besondere Vereinbarung in der Teilnahmebestätigung und den Fahrtenunterlagen genannt ist. Ohne vorherige, vollständige Bezahlung der Reisekosten besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Fahrtleistungen.
 
4. Leistungen
Die Leistungsverpflichtung ergibt sich aus der Teilnahmebestätigung und den Fahrtenunterlagen. Nebenabreden und Zusatzwünsche sind nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Für wetterabhängige Umstände ist der KnVB in keinem Fall verantwortlich.
 
5. Reisesicherungsschein
Der gesetzlich vorgeschriebene Reisesicherungsschein wird mit der Teilnahmebestätigung und den Fahrtenunterlagen zugesandt. In Ausnahmefällen wird er spätestens unmittelbar vor Fahrtantritt ausgehändigt; bei einem Rücktritt von der Fahrt wird um Rückgabe gebeten.
 
6. Teilnahme von Nichtmitgliedern
Nichtmitglieder (Gäste) können bei Wochenfahrten durch Zahlung eines Aufpreises – siehe jeweilige Kursbeschreibung – an der Fahrt teilnehmen.
 
7. Rücktritt durch Fahrtenteilnehmer
Teilnehmer können jederzeit von der Fahrt zurücktreten. Bei Rücktritt kann der KnV-HG Ersatz für die getroffenen Fahrtenvorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Maßgeblich für die Höhe der Rücktrittspauschale ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei dem KnV-HG. Die Höhe der Rücktrittspauschale ergibt sich aus Ziffer 9.
Es bleibt den Teilnehmern unbenommen, dem KnV-HG nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Rücktrittspauschalen - Bei Rücktritt von der Anmeldung sind vom Gesamt-Reisepreis zu zahlen:
>  bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % des Gesamtfahrtpreises, min. 25,- €
>  vom 29. bis 15.Tag vor Reiseantritt 45 % des Gesamtfahrtpreises,
>  vom 14. bis 6. Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtfahrtpreises,
>  ab dem 5. bis 3. Tag vor Reiseantritt 80 % des Gesamtfahrtpreises,
>  am Tag vor Reiseantritt 90 % des Gesamtfahrtpreises.
 
9. Ersatzteilnehmer
Bis zum Fahrtbeginn kann jeder angemeldete Teilnehmer für sich eine andere Person reisen lassen, wenn dies dem KnVB mitgeteilt wird. Der KnVB kann jedoch dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn dieser den Fahrterfordernissen nicht genügt.
Kann eine Ersatzperson gestellt werden, so sind grundsätzlich als anfallende Verwaltungsgebühr nur 25,- € zu zahlen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der ursprüngliche Teilnehmer jedoch mit dem Ersatzteilnehmer zusammen als Gesamtschuldner für den Fahrtpreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten. 
 
10. Schriftform
Rücktrittserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, jedoch sollten sie im Interesse der Vertragspartner aus Beweisgründen in Schriftform erfolgen.
 
11. Aufhebung des Vertrages wegen höhrer Gewalt
Wird die Fahrt in Folge von - bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Teilnehmer als auch der KnV-HG den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung kann der KnV-HG für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Fahrtleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Ggf. entstehende Mehrkosten für eine individuelle Rückbeförderung sind von dem einzelnen Teilnehmer zu tragen.
Der KnV-HG kann die Durchführung der Fahrt bis drei Wochen vor dem vorgesehenen Beginn ablehnen und absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl – trotz entsprechender Anmeldungen – bei Fahrtantritt voraussichtlich nicht erreicht wird. Von den Teilnehmern gezahlte Beträge werden – abzüglich entstehender, nachweislicher Kosten für das Reisebus-Unternehmen – zurückgezahlt; Ansprüche gegen den KnV-HG wegen der Nichtdurchführung der Fahrt können nicht geltend gemacht werden.
 
12. Haftung
Der KnV-HG ist kein Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechts (§§ 651a ff. BGB). Der KnV-HG vermittelt nur die Reiseleistungen. Er verpflichtet sich zur sorgfältigen Fahrtvorbereitung und Organisation (sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger). Der KnV-HG haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen (u. a. Beförderung, Unterkunft, Verpflegung, Führungen und/oder Kuranwendungen) lediglich vermittelt werden.
Für eigene Leistungen (z. B. Betreuung durch Übungsleiter etc.) haftet der KnVB im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind und der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung eines der Reisebegleiter oder Erfüllungsgehilfen des KnVB beruht.
 
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
 
14. Datenschutz
Der KnVB weist darauf hin, dass die zur Abwicklung der Fahrt erforderlichen persönlichen Daten in elektronischer Datenverarbeitung gespeichert werden. Eine Datenweitergabe an dritte außerhalb des Fahrtzwecks erfolgt nicht.



Geschäftsstelle

Kneipp-Verein
Bad Homburg e. V.
Seulberger Straße 34
61352 Bad Homburg v.d.H.

Kontakt

Tel.: 06172 78370
E-Mail info@kneipp-hg.de
s. Tel. Kursleitungen

Erreichbarkeit

Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Sa 09:00 - 12:00


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